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Begründung des Antrages der FE-Fraktion und des Stadtrats Hermann Siess zur erneuten Abstimmung über die Beibehaltung/Abschaffung der unechten Teilortswahl (UTW).
Der Redebeitrag folgte dem Manuskript nicht wörtlich aber inhaltlich. Es gilt das gesprochene Wort.
Erst vor einigen Wochen hat dieser Gemeinderat darüber diskutiert, ob der Gemeinderatsbeschluss, der die Umgestaltung der Pforzheimer Straße zum Gegenstand hatte, aufzuheben ist. Den Initiatoren dieser Diskussion ging es darum, die Frage ob und wie die Pforzheimer Straße neu gestaltet werden soll, erneut zu diskutieren.
Mitglieder der FE Fraktion hatten zwar zwei der erforderlichen zehn Unterschriften geleistet, um die Frage heben wir den Beschluss auf oder nicht zur Entscheidung stellen zu können, bei der Diskussion hat sich die FE-Fraktion dann aber geschlossen auf den Standpunkt gestellt:
Es gibt keinen neuen Gesichtspunkte, die Sache ist demokratisch entschieden und wird nicht neu aufgerollt.
Mit der gleichen Geschlossenheit trägt die FE-Fraktion heute vor, dass in der Angelegenheit UTW über deren Abschaffung oder Beibehaltung bereits am 31. Januar diesen Jahres abgestimmt wurde, erneut abzustimmen ist.
Haben wir das Augenmaß verloren, behandeln wir gleiche Sachverhalte ungleich, orientiert sich unser Demokratieverständnis an unserer Meinung zur Sache?
Werfen wir einen Blick zurück auf den 31. Januar diesen Jahres: nach einer emotional geführten Debatte in der jeder seinen Standpunkt darstellen konnte, beschließt der Gemeinderat demokratisch die geheime Abstimmung in der Sache.
Bei der Abstimmung erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, dass seine Fraktionsmitglieder an der geheimen Abstimmung weitestgehend nicht teilnehmen würden. Tatsächlich nahmen dann 12 Mitglieder der CDU Fraktion an der Abstimmung, die zum Ergebnis hatte 20 Stimmen für die Abschaffung 7 dagegen, trotz Aufforderung der OB nicht teil.
Ich selber habe noch in der Sitzung erklärt, dass ich das Abstimmungsverfahren für rechtswidrig halte und Widerspruch angekündigt. Die OB hat auf meinen Widerspruch sinngemäß erklärt, dass sie die Nichtteilnahme der Stadträte an der Abstimmung zwar für nicht rechtmäßig halte, deswegen aber der Beschluss im Ergebnis nicht rechtswidrig sein müsse. Diesen Standpunkt hat das Regierungspräsidium mit Schreiben vom 2.März bestätigt, gleichzeitig jedoch ausdrücklich betont, dass man zu rechtsaufsichtlichen Maßnahmen angesichts (und ich zitiere)
„der Tatsache, dass die Angelegenheit ohnehin nach den Bestimmungen des § 34 GemO wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden könnte“
keine Veranlassung sehe.
Wir haben seinerzeit diese Anregung, man könnte auch sagen, „diesen Wink mit dem Zaunpfahl“, aufgegriffen und erklärt, dass wir nach Ablauf der in § 34 GemO genannten Sechs-Monatsfrist die Sache erneut aufgreifen werden. Eben dies tun wir mit dem heute zu erörternden Antrag.
Der Unterschied zwischen dem Nichtwiederaufgreifen des Themas „Umgestaltung Pforzheimer Straße“ und dem Wiederaufgreifen des Themas UTW liegt für uns also einzig darin, dass der letzt genannte Beschluss unseres Erachtens nicht in einem demokratischen Ansprüchen genügenden Verfahren zustande gekommen ist.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, letztlich ist des doch gleichgültig, ob das Verhalten der 12 Mitglieder der CDU-Fraktion rechtswidrig, undemokratisch oder nur politisch unanständig war. Es wird uns niemand das Recht absprechen können, uns gegen das was wir politisch für unanständig halten, mit politischen Mitteln zu wehren.
Lassen Sie es mich ganz klar ausdrücken: Es wäre für die FE Fraktion (unabhängig vom Ergebnis der Abstimmung vom 31.1 in der Sache) nicht vorstellbar gewesen, den Antrag auf erneute Abstimmung zu stellen, wenn es nicht dieses von uns gerügte Abstimmungsverhalten gegeben hätte.
Wir sind der Meinung, dass es wichtig ist, dass in diesem, in Ettlingen kontrovers diskutierten Thema eine Entscheidung getroffen wird, die alle für „fair zustande gekommen“ halten. Denn gleich, wie die Entscheidung ausgeht, ein wesentlicher Teil der Bevölkerung wird anderer Meinung sein und wir wollen, dass die Entscheidung gleichwohl von allen akzeptiert wird.
Vor diesem Hintergrund ist es uns auch wichtig, dass heute nicht einer meint, das Thema sei heute überraschend auf der Tagesordnung oder es als unfair empfindet, dass der Antrag vom 28. August erst vor gut einer Woche öffentlich bekannt geworden sei. Ich kann dazu nur sagen, dass wir von FE aus dem Antrag kein Geheimnis gemacht haben.
Wir von FE haben aber beschlossen, Ihnen sehr geehrte Damen und Herren Kollegen im Gemeinderat ausdrücklich anzubieten, wenn dies gewünscht wird, eine endgültige Entscheidung in der Sache nicht heute, sondern erst nach erneuter Beratung im Verwaltungsausschuss zu treffen.
Wenn also jemand der Auffassung ist, er brauche weitere Beratung oder Vorbereitung und aus diesem Gremium der Antrag kommt, die Sache zur erneuten Vorberatung in den Ausschuss zu verweisen, werden wir von FE uns dem nicht entgegenstellen. Es gibt durchaus Gesichtspunkte die eine Beratung und Vorbereitung im Ausschuss rechtfertigen.
Mit dieser Maßgabe stellen wir unseren Antrag, wobei wir uns wegen der Einzelheiten der Formulierung dem Vorschlag der Verwaltung anschließen.
Heinz-Jürgen Deckers
FE-Fraktionsvorsitzender
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